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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

byMEYER | creative media network
Hendrik Meyer, Tannenstraße 2, 01099 Dresden
– im Folgenden „Auftragnehmer“ –

Stand: 28. April 2025

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich, Begriffe

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Kommunikations-, Design-, Web- und Fotoprojekten sowie damit verbundenen Beratungs- und Serviceleistungen.
1.2
Kunde im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

2.1
Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:
  • Beratung, Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Corporate- und Kommunikationsdesign,
  • Entwicklung von Layouts und Druckvorlagen („Printmedien"),
  • Planung, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites und webbasierten Anwendungen,
  • Pflege und Aktualisierung bestehender Websites,
  • Erstellung und Bearbeitung von Fotoaufnahmen sowie Bildbearbeitung/Retusche,
  • Erstellung von Audio-/Video-Inhalten, soweit im Einzelfall vereinbart,
  • sonstige Kreativ- und Medienleistungen, die im jeweiligen Angebot bezeichnet sind.
2.2
Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und den ggf. beigestellten Leistungsbeschreibungen oder Projektplänen. Mündliche oder telefonische Absprachen werden erst mit Bestätigung in Textform verbindlich.
2.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert in Rechnung zu stellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Zweck gewahrt bleibt.

3. Subunternehmer

3.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, bleibt jedoch stets alleiniger Vertragspartner des Kunden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
3.2
Der Einsatz von Subunternehmern unterbleibt, wenn für den Auftragnehmer erkennbar ist, dass hierdurch berechtigte Interessen des Kunden erheblich beeinträchtigt würden (z.B. besondere Geheimhaltungsinteressen).

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1
Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere: Unternehmens- und Produktinformationen, Logos, Grafiken, Texte, Bildmaterial, Zugangsdaten zu Systemen, sowie rechtlich erforderliche Angaben (z.B. Impressums- und Datenschutzhinweise).
4.2
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Vorgaben (z.B. Texte, Bilder, Marken, Slogans, Domains, Gestaltungsvorgaben) keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und mit geltendem Recht vereinbar sind. Eine rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer findet nicht statt.
4.3
Soweit der Kunde inhaltliche oder gestalterische Weisungen erteilt, haftet er selbst für deren Rechtmäßigkeit. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, Marken- oder Titelrecherchen, Schutzrechtskollisionsprüfungen oder sonstige rechtliche Prüfungen vorzunehmen.
4.4
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände des Auftragnehmers (z.B. zusätzliche Abstimmungen, Datenaufbereitung, Platzhalterinhalte) können nach den vereinbarten Stundensätzen gesondert berechnet werden.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen

5.1
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Festpreis, Pauschalen oder Zeitaufwand (Tagessätze/Stundensätze). Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise des Auftragnehmers.
5.2
Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Projektleistungen wie folgt abgerechnet:
  • 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
  • 50 % nach Abnahme der Hauptleistung bzw. Bereitstellung der finalen Daten.
5.4
Laufende Leistungen (z.B. Website-Pflege, Wartung) werden monatlich im Voraus oder nach Vereinbarung abgerechnet.
5.5
Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.6
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen und weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Beträge zurückzubehalten.
5.7
Vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Projekt verauslagte Fremdkosten (z.B. Druckkosten, Lizenz- und Nutzungsgebühren für Schriftarten, Bilder oder Plugins, Kosten für Stockmaterial, Reisekosten nach vorheriger Abstimmung) gelten als durchlaufende Posten und werden dem Kunden zu den tatsächlichen Konditionen weiterberechnet. Soweit möglich, weist der Auftragnehmer solche Fremdkosten bereits im Angebot aus oder holt vor Beauftragung die Zustimmung des Kunden ein.

6. Änderungen des Leistungsumfangs („Change Requests")

6.1
Wünscht der Kunde nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang, teilt der Auftragnehmer ihm die daraus resultierenden Auswirkungen auf Vergütung, Termine und ggf. technische Rahmenbedingungen mit.
6.2
Änderungen und Mehrleistungen werden nach den vereinbarten Stundensätzen bzw. gemäß ergänzendem Angebot vergütet.

7. Nutzungsrechte, Urhebervermerk

7.1
Sämtliche vom Auftragnehmer geschaffenen Werke (z.B. Layouts, Grafiken, Druckvorlagen, Texte, Fotografien, Videos, Quellcode, Templates, KI-gestützte Entwürfe) unterliegen dem Urheberrecht.
7.2
Der Kunde erhält – vorbehaltlich vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung – die im Angebot oder Vertrag bezeichneten Nutzungsrechte an den erstellten Werken. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Nutzungsrechte als einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zeitlich und räumlich beschränkt auf die im Angebot beschriebenen Zwecke und Medien eingeräumt.
7.3
Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck, eine räumliche oder zeitliche Erweiterung der Nutzung, eine Weiterübertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder eine Bearbeitung, die über den vertraglich vorgesehenen Rahmen hinausgeht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers und kann von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
7.4
Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte des Auftragnehmers, insbesondere das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht auf Werkintegrität, bleiben in jedem Fall unberührt.
7.5
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von ihm erbrachten Leistungen einschließlich Entwürfen und Endfassungen, unter Nennung des Kunden und des Projekts, als Referenz online und offline zu nutzen (z.B. Portfolio-Website, Social Media, Präsentationen), soweit dem nicht berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung aus wichtigem Grund widersprechen.
7.6
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf von ihm gestalteten Websites einen dezenten Urheber-/Agenturhinweis mit Verlinkung zu seiner Website anzubringen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

8. Einsatz von KI-Systemen

8.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erstellung von Texten, Bild-, Audio- oder Videomaterial geeignete KI-Werkzeuge einzusetzen, sofern dies dem Stand der Technik entspricht und die vereinbarte Leistung nicht beeinträchtigt.
8.2
Der Auftragnehmer wird den Einsatz von KI grundsätzlich offenlegen, sofern dies für die Beurteilung der Leistung oder aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.
8.3
Der Kunde ist darüber informiert, dass beim Einsatz externer KI-Dienste die jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Anbieter zu beachten sind und übernimmt insoweit eine Mitverantwortung für die rechtmäßige Verwendung der generierten Inhalte.

9. Haftung im Übrigen

9.1
Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur:
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.2
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder ausgefallene Werbekampagnen, ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.3
Haftungsregelungen in den speziellen Teilen dieser AGB (insbesondere in Teil 2 „Onlineauftritte und Technik" sowie Teil 3 „Printmedien und Fotografie") gehen diesen allgemeinen Bestimmungen vor, soweit sie für die dort geregelten Leistungen besondere oder weitergehende Regelungen vorsehen.
9.4
Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach diesen AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

10. Vertraulichkeit, Datenschutz

10.1
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts-, Betriebs- und Projektdaten vertraulich.
10.2
Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

11. Servicezeiten, Bereitschaft, Urlaub, Zuschläge

11.1
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers).
11.2
Reaktionszeiten (Zeit bis zur ersten Rückmeldung/Bearbeitungsaufnahme) für Support- und Änderungsanfragen werden – soweit vereinbart – in gesonderten Service- oder Pflegevereinbarungen geregelt. Eine bestimmte Fehlerbehebungszeit wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet.
11.3
Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, insbesondere an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen, erbringt der Auftragnehmer nur nach vorheriger individueller Vereinbarung. Für solche Einsätze können Zuschläge (z.B. Eil-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge) auf die regulären Stundensätze erhoben werden. Die Höhe der Zuschläge ergibt sich aus dem Angebot oder der aktuellen Preisliste.
11.4
Urlaubs- und Abwesenheitszeiten des Auftragnehmers werden dem Kunden mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt (z.B. telefonisch, per E-Mail oder auf der Website). In diesen Zeiträumen können sich Reaktions- und Lieferzeiten verlängern. Dringende Aufträge in Urlaubszeiten bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung des Auftragnehmers und können mit gesonderten Zuschlägen vergütet werden.

12. Schlussbestimmungen

12.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
12.3
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
12.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseitenerstellung

2.1.1
Gegenstand dieses Abschnitts ist die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites, Landingpages, Microsites oder vergleichbaren Onlineauftritten nach den im Angebot beschriebenen Anforderungen.
2.1.2
Die Parteien stimmen sich zu Beginn über Struktur, Funktionsumfang, Inhalte und Designgrundlagen ab. Auf dieser Basis erstellt der Auftragnehmer ein Konzept bzw. Gestaltungs- und Funktionsvorschläge, die dem Kunden in geeigneter Form (z.B. PDF-Layouts, Prototyp, Testumgebung) zur Freigabe vorgelegt werden.
2.1.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst die vereinbarte Vergütung bis zu zwei Korrekturschleifen pro zentralem Template/Seitentyp (z.B. Startseite, Standardinnenseite). Weitere Änderungswünsche, die über diesen Umfang hinausgehen oder bereits freigegebene Entwürfe grundlegend verändern, gelten als Mehrleistungen und werden nach Zeitaufwand vergütet.
2.1.4
Der Kunde stellt alle für die Website benötigten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, rechtliche Pflichtangaben wie Impressum/Datenschutzhinweise) rechtzeitig in geeigneter, editierbarer Form zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Inhalte rechtlich zu prüfen oder für den Kunden zu erstellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Teil des Auftrags.
2.1.5
Die technische Umsetzung erfolgt auf Basis der im Angebot genannten Systeme, Frameworks und Komponenten (z.B. CMS, Templates, Plugins). Der Auftragnehmer ist frei in der Wahl der technischen Mittel, soweit dadurch der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang und die vereinbarte Kompatibilität erreicht werden.
2.1.6
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird eine Darstellung der Website in den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gängigen aktuellen Versionen der marktüblichen Browser (z.B. Chrome, Firefox, Safari, Edge) auf Desktop-Geräten sowie eine responsive Darstellung für gängige Mobilgeräte angestrebt. Eine Anpassung für veraltete oder selten verwendete Browser-/Gerätekombinationen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1.7
Nach technischer Fertigstellung stellt der Auftragnehmer dem Kunden die Website in einer Test- bzw. Stagingumgebung oder auf dem Produktivsystem zur Prüfung und Abnahme bereit. Der Kunde prüft die Umsetzung innerhalb einer angemessenen Frist auf Übereinstimmung mit dem vereinbarten Leistungsumfang und meldet etwaige Mängel oder Änderungswünsche in strukturierter Form.
2.1.8
Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung keine substantiierte Mängelrüge oder nimmt der Kunde die Website produktiv in Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer den Kunden zuvor auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Mängelrechte.
2.1.9
Nach Abnahme sind Änderungswünsche grundsätzlich als Änderungs-/Erweiterungsaufträge zu behandeln und werden gesondert vergütet, sofern sie nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel beruhen.

2.2 Technische Voraussetzungen, Hosting, Drittanbieter

2.2.1
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Kunde auf eigene Kosten die technische Infrastruktur für den Betrieb der Website bereit (z.B. Hosting-Paket, Domain, E-Mail-Konten, SSL-Zertifikate). Der Auftragnehmer berät den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl geeigneter Anbieter, ohne für deren Leistungen einzustehen.
2.2.2
Der Auftragnehmer ist nicht Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne für die Systeme des Hosters oder sonstiger Drittanbieter, die der Kunde ausgewählt hat. Er hat insbesondere keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Performance oder Sicherheitsvorkehrungen dieser Dienste.
2.2.3
Soweit der Auftragnehmer im Kundenauftrag Benutzerkonten bei Drittanbietern anlegt oder konfiguriert (z.B. Hosting, Analyse-Tools, Newsletter-Dienste, Fonts, CDNs), erfolgt dies im Rahmen der vom Kunden vorgegebenen oder akzeptierten Vertragsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bedingungen sowie der einschlägigen Datenschutzvorschriften.
2.2.4
Für Ausfälle, Störungen oder Datenverluste, die auf technische Probleme oder Fehlkonfigurationen beim Hosting-Anbieter, bei sonstigen Drittanbietern oder in der Infrastruktur des Kunden beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihn hieran kein Verschulden trifft.
2.2.5
Sofern der Auftragnehmer Hosting-Leistungen selbst oder über einen von ihm ausgewählten Anbieter im eigenen Namen zur Verfügung stellt, gelten hierfür gesonderte Hosting-Bedingungen, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall bleiben Verfügbarkeit und Leistungsumfang auf das in diesen Bedingungen beschriebene Niveau beschränkt.
2.2.6
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangs- und Zugangsdaten zu Systemen (z.B. CMS-Logins, FTP-Zugänge, Hosting-Konten) vertraulich zu behandeln und nur berechtigten Personen zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen mit Zugangsdaten entstehen.

2.3 Website-Pflege, Wartung und Support

2.3.1
Die laufende Pflege und Wartung von Websites (z.B. Einspielen von Updates, Sicherungen, Überwachung der Erreichbarkeit, kleinere Inhaltsanpassungen) ist nur geschuldet, wenn dies in einem gesonderten Pflege- oder Wartungsvertrag oder im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Auftragnehmer nach Abnahme nicht zur regelmäßigen Betreuung der Website verpflichtet.
2.3.2
Umfang und Inhalte der Pflegeleistungen (z.B. Update-Zyklen, Arten der zu pflegenden Komponenten, Backup-Konzept, Sicherheitsprüfungen, Kontingente für Content-Anpassungen) ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Nicht explizit aufgeführte Leistungen gelten als nicht geschuldet und können nach Aufwand hinzugebucht werden.
2.3.3
Soweit nicht anders vereinbart, führt der Auftragnehmer Updates von CMS-Systemen, Templates und Erweiterungen mit der gebotenen Sorgfalt durch. Er schuldet jedoch nicht die jederzeitige Kompatibilität aller Fremd-Plugins oder individuell entwickelter Funktionen mit neuen Systemversionen. Ggf. notwendige Anpassungen können als Zusatzleistungen vergütet werden.
2.3.4
Der Auftragnehmer richtet – sofern vereinbart – regelmäßige Datensicherungen (Backups) der Website ein. Der genaue Turnus und die Art der Sicherung (z.B. Komplett-Backup, Datenbank-Backup) werden im Pflegevertrag festgelegt. Der Kunde ist zusätzlich selbst für eine angemessene Datensicherung in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich.
2.3.5
Support- und Änderungsanfragen des Kunden werden während der in Ziffer 11 genannten Geschäftszeiten entgegengenommen und nach Dringlichkeit bearbeitet. Soweit im Pflegevertrag Reaktionszeiten vereinbart sind, beziehen sich diese auf die erste Rückmeldung bzw. Aufnahme der Bearbeitung, nicht auf die vollständige Problemlösung.
2.3.6
Von der Pflegeleistung ausgenommen sind insbesondere:
  • Beseitigung von Problemen, die durch unsachgemäße Eingriffe des Kunden oder Dritter in das System verursacht wurden,
  • Fehler und Ausfälle infolge von Störungen beim Hoster oder anderen Drittanbietern,
  • die Wiederherstellung nach Sicherheitsvorfällen (z.B. Hacking, Malware), sofern diese nicht auf grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind,
  • größere strukturelle oder funktionale Erweiterungen der Website (z.B. zusätzliche Module, Shops, Schnittstellen).
2.3.7
Leistungen, die nicht vom vereinbarten Pflegeumfang erfasst sind, kann der Auftragnehmer – soweit Kapazitäten verfügbar sind – zu den jeweils gültigen Stundensätzen anbieten. Gleiches gilt für dringende oder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten angefragte Arbeiten; hier können gemäß Ziffer 11 Zuschläge anfallen.
2.3.8
Kündigung, Laufzeit und Verlängerung von Pflege- und Wartungsverträgen ergeben sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung. Sofern nichts anderes angegeben ist, haben solche Verträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.

2.4 Gewährleistung und Haftung bei Onlineauftritten

2.4.1
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellten Websites und sonstigen Onlineauftritte im Wesentlichen den im Angebot vereinbarten Funktionen und Spezifikationen entsprechen. Maßstab ist dabei die zum Zeitpunkt der Abnahme vereinbarte Systemumgebung (insbesondere die dort benannten Browser- und Gerätekategorien).
2.4.2
Ein Mangel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn:
  • lediglich geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Gestaltung vorliegen, die die Funktionalität und Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, oder
  • Unterschiede in der Darstellung auftreten, die auf die spezifischen Eigenschaften einzelner Browser-, Geräte- oder Betriebssystemversionen zurückzuführen sind, sofern eine branchenübliche Nutzbarkeit gewährleistet bleibt.
2.4.3
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel nach Bereitstellung der Website unverzüglich in Textform mitzuteilen und dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
2.4.4
Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur:
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2.4.5
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, ausgefallene Werbekampagnen oder Umsatzeinbußen aufgrund vorübergehender Unerreichbarkeit der Website, ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2.4.6
Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Datenverluste, die:
  • auf Störungen, Fehlkonfigurationen oder Sicherheitsvorfälle beim Hosting-Anbieter oder bei sonstigen vom Kunden gewählten Drittanbietern beruhen,
  • auf Eingriffe, Änderungen oder Erweiterungen zurückzuführen sind, die der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte an Systemen, Code oder Konfiguration vorgenommen haben,
  • durch die Verwendung veralteter Browser, Betriebssysteme oder Endgeräte entstehen, die außerhalb der vereinbarten Systemumgebung liegen.
2.4.7
Soweit der Auftragnehmer zur Umsetzung der Website externe Komponenten (z.B. CMS, Themes, Plugins, Skripte von Drittanbietern) einsetzt, übernimmt er keine Haftung dafür, dass diese Komponenten dauerhaft in zukünftigen System- oder Browserversionen vollumfänglich kompatibel bleiben. Erforderliche Anpassungen aufgrund von Versionswechseln, Sicherheitsupdates oder Produktänderungen der Drittanbieter gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.
2.4.8
Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen durch Inhalte und Einstellungen, die der Kunde selbst bereitstellt oder vorgibt (z.B. Texte, Bilder, Videos, Marken, Produktinformationen, Impressums- und Datenschutzhinweise, Cookie-/Tracking-Einstellungen), es sei denn, der Auftragnehmer hat diese Inhalte trotz positiver Kenntnis einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit verwendet. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung; die Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, Rechtstexten und Tracking-Konzepten obliegt allein dem Kunden bzw. dessen Rechtsberater.
2.4.9
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen eines Pflege- oder Wartungsvertrages regelmäßige Updates und Backups übernimmt, richten sich Umfang, Turnus und Vorhaltezeiten der Sicherungen ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, für geschäftskritische Daten (z.B. Bestellungen, Formularinhalte, Benutzerkonten) eigene Sicherungskonzepte vorzuhalten. Für Datenverluste außerhalb des vereinbarten Backup-Rahmens haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihn kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft.
2.4.10
Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Teil 3 – Printmedien und Fotografie

3.1 Printmedien (Konzeption, Gestaltung, Druck)

3.1.1
Gegenstand dieses Abschnitts sind Konzeption, Gestaltung und Reinzeichnung von Printmedien (z.B. Visitenkarten, Flyer, Plakate, Programmhefte, Broschüren, Anzeigen) sowie die Erstellung druckfähiger Vorlagen und – soweit ausdrücklich vereinbart – die Koordination von Druckaufträgen.
3.1.2
Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der Abstimmung mit dem Kunden Layout- und Gestaltungsvorschläge und legt diese in geeigneter Form (z.B. PDF-Ansichten, Online-Proof) zur Durchsicht und Freigabe vor.
3.1.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst die vereinbarte Vergütung bis zu zwei Korrekturschleifen pro Layout. Änderungen, die über diesen Umfang hinausgehen oder eine grundlegende Änderung des bereits freigegebenen Gestaltungskonzepts darstellen, gelten als Mehrleistungen und werden nach Zeitaufwand vergütet.
3.1.4
Der Kunde stellt alle für das jeweilige Printprodukt erforderlichen Inhalte (Texte, Logos, Bilder, Tabellen, rechtlich notwendige Pflichtangaben usw.) rechtzeitig in geeigneter Qualität und Form zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer schuldet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung dieser Inhalte.
3.1.5
Korrekturabzüge, Layout-Ansichten und Druckdaten (z.B. PDF-Dateien, Ansichten in Online-Proof-Systemen) sind vom Kunden sorgfältig auf inhaltliche und technische Fehler (insbesondere Texte, Zahlen, Logos, Bildstände) zu prüfen. Mit der Freigabe erklärt der Kunde, dass die Druckvorlage in der vorgelegten Form in Produktion gehen kann.
3.1.6
Eine Freigabe kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder durch andere zwischen den Parteien übliche elektronische Kommunikationswege (z.B. Messenger-Nachrichten), sofern der Wille des Kunden zur Druckfreigabe des jeweils vorgelegten Stands der Druckdaten erkennbar ist.
3.1.7
Nach erteilter Freigabe haftet der Auftragnehmer nicht für inhaltliche oder gestalterische Fehler, die der Kunde bei der Prüfung hätte erkennen können (z.B. Schreibfehler, falsche Daten, Bildauswahl, Layoutanordnung). Korrekturen nach Freigabe gelten als Änderungsleistungen und werden gesondert vergütet.
3.1.8
Soweit der Auftragnehmer eine Druckerei im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt oder der Kunde selbst die Druckproduktion veranlasst, haftet der Auftragnehmer nicht für Druck-, Produktions- oder Liefermängel der Druckerei. Ansprüche wegen solcher Mängel sind unmittelbar gegenüber der Druckerei geltend zu machen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich in diesem Fall auf die ordnungsgemäße Erstellung der Druckdaten.
3.1.9
Farb- und Materialabweichungen, die produktions- oder materialbedingt üblich und unvermeidbar sind (z.B. Differenzen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Auflagendruck innerhalb des für das jeweilige Verfahren branchenüblichen Toleranzbereichs), stellen keinen Mangel dar, solange das Ergebnis für den vereinbarten Verwendungszweck geeignet ist.
3.1.10
Offene Layout- und Produktionsdaten (z.B. InDesign- oder Illustrator-Dateien) werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls beschränkt sich die geschuldete Leistung auf die Übergabe druckfähiger Dateien. Die Herausgabe offener Daten kann gesondert vergütet werden.

3.2 Fotografie und Bildbearbeitung

3.2.1
Gegenstand dieses Abschnitts sind die Planung und Durchführung von Fotoaufnahmen (z.B. Portrait-, Event-, Reportage- oder Produktfotografie) sowie die Auswahl, Bearbeitung und Bereitstellung der Bilder für die im Angebot vereinbarten Zwecke.
3.2.2
Der Auftragnehmer erstellt die Aufnahmen nach eigenem technischen und gestalterischen Ermessen im Rahmen der mit dem Kunden abgestimmten Bildsprache. Ein bestimmtes Motiv, eine bestimmte Personenanzahl oder ein konkreter „Erfolg" einzelner Bilder wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wählt der Auftragnehmer nach dem Fototermin eine angemessene Anzahl technisch und gestalterisch gelungener Aufnahmen aus, unterzieht diese einer Grundbearbeitung (z.B. Zuschnitt, Helligkeits- und Farbkorrekturen, Kontrastanpassungen) und stellt sie dem Kunden in digitaler Form zur Verfügung.
3.2.4
Umfang und Art der Bildbearbeitung (z.B. einfache Optimierung vs. aufwendige Retusche, Freisteller, Composings) werden im Angebot oder Vertrag festgelegt. Aufwendige Retuschen oder Montagen, die über die Grundbearbeitung hinausgehen, werden gesondert nach Zeitaufwand oder Pauschale vergütet.
3.2.5
Der Kunde erhält die final bearbeiteten Dateien in einem gängigen digitalen Format (in der Regel JPEG in einer für den vereinbarten Zweck geeigneten Auflösung). Die Herausgabe von Rohdaten (z.B. RAW-Dateien) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und kann gesondert vergütet werden.
3.2.6
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde dafür verantwortlich, alle notwendigen Einwilligungen und Freigaben der abgebildeten Personen, Eigentümer von Locations oder sonstiger Rechteinhaber für die geplante Nutzung der Bilder einzuholen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen, die aus fehlenden oder unzureichenden Einwilligungen resultieren, sofern er nicht ausdrücklich die Einholung dieser Einwilligungen übernommen hat.
3.2.7
Der Auftragnehmer bewahrt die digitalen Bilddateien nach Abschluss des Auftrags für einen angemessenen Zeitraum auf. Eine dauerhafte Archivierung wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht geschuldet. Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; in diesem Fall ist die Haftung – soweit rechtlich zulässig – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und höchstens auf die vereinbarte Auftragssumme beschränkt.
3.2.8
Technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Helligkeit, Kontrast oder Schärfeeindruck zwischen verschiedenen Ausgabemedien (z.B. Bildschirm, Fine-Art-Print, Zeitungs- oder Onlinedruck) sind unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar, solange die Bilder für den vereinbarten Zweck geeignet sind.
3.2.9
Muss ein vereinbarter Fototermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Nichterscheinen, verspäteter Beginn, fehlende Zugangsmöglichkeiten), kurzfristig abgesagt oder verschoben werden, kann der Auftragnehmer Ausfall- oder Verschiebungskosten nach den im Angebot genannten Konditionen berechnen. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen nicht zustande gekommener Aufnahmen bestehen in diesen Fällen nicht.